Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Elke Neuhofer, im Folgenden als "Reisebüro" bezeichnet und dem Kunden. Sie sind die Grundlage für den Reisevermittlungsvertrag.
1.2.
Die Aufgabe eines Reisevermittlers besteht darin, sich um einen Vertragsabschluss zwischen einem Kunden und dem Veranstalter einer Reise oder anderen Leistungsträgern zu bemühen.
2.2.
Das Reisebüro berät und informiert den Kunden und erstellt basierend auf dessen Angaben Reisevorschläge. Bei der Erstellung von Reisevorschlägen können beispielsweise die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers oder das Bestpreisprinzip als Parameter herangezogen werden.
Das Reisebüro stellt die Reiseleistung unter Rücksichtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten und auf die mit der Reise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B. Expeditionsreisen) nach bestem Wissen dar. Eine Pflicht zur Information über allgemeine Gegebenheiten (z.B. Topographie, Klima, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination) besteht nicht. Der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene orientieren sich an den jeweiligen für das Reiseziel üblichen Kriterien.
3.1.
Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder online erfolgen.
3.2.
Das Reiseangebot stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsauftrages und kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde bietet dem Leistungsträger, durch den Buchungsauftrag an das Reisebüro, verbindlich den Abschluss eines Vertrages an.
3.3.
Der Vertragsabschluss mit dem Leistungsträger kommt erst mit Übermittlung der schriftlichen Buchungsbestätigung durch das Reisebüro zu Stande.
3.4.
Die dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bei einer Online-Buchung elektronisch zu übersendende Bestätigung des Einganges seines Buchungsauftrages stellt nicht bereits die Annahme des vom Kunden übermittelten Buchungsauftrags dar, sondern bestätigt ausschließlich den Zugang des vom Kunden übermittelten Buchungsauftrages. Nach fixer Buchung der Reiseleistung wird eine Buchungsbestätigung sowie eine Bestätigung über den Reisevertrag übermittelt.
3.5.
Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.) gegenüber dem Reisebüro und dem Leistungsträger.
3.6.
Besondere Wünsche des Kunden (z.B. Meerblick) sind unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht vom Leistungsträger bestätigt werden. Das Reisebüro sagt zu, solche unverbindlichen Kundenwünsche an den Leistungsträger weiterzuleiten.
3.7
Als Zustell-/ Kontaktadresse des Kunden gilt die dem Reisebüro zuletzt bekanntgegebene (elektronische) Adresse (z.B. E-Mail-Adresse). Änderungen sind dem Reisebüro unverzüglich bekanntzugeben.
3.8.
Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets per E-Mail. Es werden gegebenenfalls zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt.
4.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten, wobei von den Leistungsträgern entsprechend deren allgemeinen Geschäftsbedingungen gegebenenfalls Stornogebühren bis zu 100 % des Reisepreises verrechnet werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Höhe der Stornogebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger.
4.2.
Wenn der Rücktritt dem Reisebüro schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer bekannt gegeben wird, kann die Rücktrittserklärung dem jeweiligen Leistungsträger umgehend weitergeleitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Reisebüro für die Stornierung von Flug-, Hotel- und Reisebuchungen ein Bearbeitungsentgelt verrechnet (siehe Entgelt des Reisebüros).
4.3.
Es wird ausdrücklich empfohlen, bei Abschluss einer Reiseleistung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
5.1.
Der Kunde hat dem Reisebüro alle für die Reise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen (z.B. geplante Ein-fuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Kunde hat das Reisebüro über besonderen Umstände und Bedürfnisse der Reisenden, insbesondere eingeschränkte Mobilität, welche für die Reise von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
5.2.
Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Reise zu einer Einschränkung der Mobilität eines Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen hat der Kunde dies dem Reisebüro unverzüglich mitzuteilen, damit dieses den Leistungsträger entsprechend informieren kann.
5.3.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers) auf Richtigkeit zu seinen Angaben/Daten und Vollständigkeiten zu überprüfen und Unrichtigkeiten/Unvollständigkeiten zu melden.
5.4.
Der Kunde hat dem Reisebüro oder der Reiseleitung Vertragswidrigkeit der Reiseleistungen unverzüglich und vollständig zu melden, damit der Leistungsträger in die Lage versetzt wird, die Vertragswidrigkeit vor Ort zu beheben. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige Ansprüche.
5.5.
Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des getroffenen Vertrages vereinbarten Entgelte gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Der Kunde hält das Reisebüro für den im Fall der Nichtzahlung beim Reisebüro eingetretenen Schaden (Vorauszahlungen des Reisebüros) schadlos.
5.6.
Der Kunde hat das Reisebüro bei Geltendmachung von Ansprüchen über Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 Fluggastrechteverordnung) und über den Erhalt von sonstigen Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.
6.1.
Bei allen vom Reisebüro vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung des gesamten Reisepreises und das Entgelt des Reisebüros vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen beim Reisebüro erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann keine Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgen.
6.2.
In welcher Höhe eine Anzahlung auf den Reisepreis erforderlich ist und wann Zahlungen fällig sind, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
6.3.
Bei Flugbuchungen ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
6.4.
Wird der Reisepreis nicht bei Fälligkeit vollständig gezahlt (Zahlungseingang beim Reisebüro), ist das Reisebüro berechtigt, ohne vorangehende Mahnung den Reisevertrag zu stornieren und die vom Leistungsträger gemäß dessen AGB erhobenen Stornokosten beim Kunden geltend zu machen.
6.5.
Weiters behält sich das Reisebüro bei nicht fristgerechter Zahlung das Recht auf Berechnung von Mahnkosten in Höhe von € 25,- pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 8 % vor.
6.6.
Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der aushaftende Rechnungsbetrag dem Konto des Reisebüros gutgeschrieben wurde oder ein Freigabecode einer Kreditkartengesellschaft vorliegt.
6.7.
Falls eine Bezahlung mittels Kreditkarte, bzw. mittels Einzug per Lastschrift vereinbart wird, erteilt der Kunde dem Reisebüro die ausdrückliche Ermächtigung, den geschuldeten Betrag einzuziehen bzw. die jeweiligen Daten an den Leistungsträger weiterzuleiten.
7.1.
Dem Reisebüro steht für seine Tätigkeit ein angemessenes Entgelt zu.
7.2.
Erstellt das Reisebüro ein den Angaben des Kunden entsprechendes Reiseangebot, kommt es im Anschluss aber zu keiner Buchung, beträgt das Entgelt (Beratungsgebühr) pro Reiseangebot und pro Interessenten EUR 50,00.
7.3.
Kommt es zu einer Buchung von Leistungen (z.B. Pauschalreise, Flug oder Hotel) beim jeweiligen Leistungsträger, beträgt das Entgelt (Buchungsgebühr) pro Buchung EUR 30,00.
7.4.
Möchte der Kunde den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen lassen, steht dem Reisebüro eine Umbuchungsgebühr von EUR 25,- zu. Für Änderungen (z.B. Umbuchung, Namensänderung, Storno), die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Kunden erforderlich werden, steht dem Reisebüro eine Umbuchungsgebühr von EUR 25,- zu.
7.5.
Möchte der Kunde eine Reise stornieren steht dem Reisebüro eine Rücktrittsgebühr von EUR 25,- zu.
7.6.
Das Entgelt des Reisebüros ist sofort nach Erbringen der Leistung zur Zahlung fällig.
8.1.
Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland ein (in der Regel gültiger) Reisepass erforderlich ist.
8.2.
Das Reisebüro informiert Kunden über die ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich.
8.3.
Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro bei gesonderter Auftragserteilung und gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums.
8.4.
Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit und gegen gesondertes Entgelt Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.
9.1.
Die Haftung des Reisebüros als Vermittler erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des Veranstalters bzw. Leistungsträgers; die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; die ordnungsgemäße Information des Kunden; die Ausfolgung der Reisedokumente; die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und Leistungsträgern und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen, Rücktrittserklärungen, Reklamationen); Buchungsfehler (z.B. Schreibfehler), sofern diese nicht auf eine fehlerhafte oder unvollständige Angabe des Kunden oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind;
9.2.
Das Reisebüro haftet jedoch nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung oder fehlerhafte Prospekte des Leistungsträgers.
9.3.
Das Reisebüro haftet dem Kunden für Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe der Provision aus dem vermittelten Geschäft.
10.1.
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird den Reiseteilneh-mern daher empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
11.1
Die gänzliche oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bzw. deren Nichtigkeit, führen nicht zur Ungültigkeit der gesamten Geschäftsbedingungen.
11.2.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt auch nicht den Vermittlungsvertrag mit dem Reisebüro.
12.1.
Der Reisevermittlungsvertrag unterliegt dem materiellen Recht der Republik Österreich.
12.2.
Der Kunde kann das Reisebüro nur an dessen Sitz klagen. Das Reisebüro kann den Kunden, wenn er Verbraucher ist, nur an dessen Wohnsitz klagen. Bei Kunden, die Unternehmer sind, wird ausdrücklich als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros vereinbart.
12.3.
Unberührt hiervon bleiben zwingende Bestimmungen internationaler Abkommen, sowie der europäischen Union sowie zwingende Bestimmungen eines EU Staates, dem der Kunde angehört bzw. in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn diese für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden österreichischen Gesetze.